Bekanntmachung über die Auslegung des B-Planes Nr. 84 Westlich Wittefehnstraße der Gemeinde Dörpen
Veröffentlicht am:
10.03.2020
Der Verwaltungsausschss der Gemeinde Dörpen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Westlich Wittefehnstraße" beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sowie die Anlagen liegen in der Zeit vom 19.März 2020 bis zum 21. April 2020 gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, 26892 Dörpen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.