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Abwasserabgabe Kleinkläranlagen

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Für Grundstücke, auf denen die Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen (Drei-Kammer-Gruben) erfolgt, ist eine Abwasserabgabe zu entrichten, sofern für diese Kleinkläranlagen bisher der Nachweis, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht, noch nicht erbracht wurde. Der Nachweis ist dabei gegenüber dem Landkreis Emsland, Amt für Wasserwirtschaft in Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Tel. 05931/44-0 (Zentrale) zu erbringen.

Die Abwasserabgabe ist neben der Fäkalschlammgebühr, die für die Entnahme des Schlammes aus der Grube gezahlt wurde, zu entrichten.

Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei nach der Anzahl der zum 30.06. des Kalenderjahres mit Hauptwohnung auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner. Die Veranlagung dieser Abgabe erfolgt durch den Fachbereich Steuern und Abgaben der Samtgemeinde Dörpen.

Die Abwasserabgabe beträgt 17,90 €/Jahr je Einwohner.

Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Bürger – auch Kleineinleiter –  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.

weiterführende Links
  • Abgabepflichten gemäß § 9 Nds. AG AbwAG
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Steueramt
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

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Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Steueramt (Terminvereinbarung)
 

Kontakte:

Frau Luikenga
04963 402 303
E-Mail senden
Frau Vennen
04963 402 302
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Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

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Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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