Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können Montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Kontakte:
04963 402 104
04963 402 210
04963 402 105