Antrag auf Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten auf den kommunalen Friedhöfen
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können Montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.