Schnellnavigation Seitenkopf Subnavigation Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
ausgezeichneter Wohnort
Menü
Rathaus
Heede
Wirtschaft_GE Park
Feuerwehr Header
Feuerwehr Dersum II
Feuerwehr Dörpen II
Feuerwehr Heede II
Feuerwehr Kluse II

Gewerbeabmeldung

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Fachbereich Ordnung
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

Fachbereich Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Gewerbeamt (Terminvereinbarung)
Gewerbemeldung (Gast)
 
Gewerbemeldung (OpenR@thaus)

Kontakte:

Herr Telgen
04963 402 210
E-Mail senden
Frau Brockmann
04963 402 209
E-Mail senden

Subnavigation
Seitenfuss

Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

© SG Dörpen 2024

  • Impressum
  • Datenschutz
Navigation
  • Aktuelles
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Öffentliche Ausschreibungen
    • Ex-Post Transparenz
    • Pressemitteilungen
    • Samtgemeindeanzeiger
  • Bürgerservice
    • Bildung
    • Bürgerinfosystem
    • Dienstleistungen von A bis Z
    • Open R@thaus
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Hausärztliche Urlaubsvertretung
    • Satzungen/Verordnungen/Richtlinien
    • Telefonkontakt / Terminvereinbarung
  • Rathaus
    • Ansprechpartner
    • Datenschutzbeauftragter
    • Formularlotse
    • Gleichstellungsbeauftragte
      • Aktuelles
      • Weitere Themen und Informationen
    • Schiedsperson
    • Servicestelle Ehrenamt
  • Feuerwehr
    • Feuerwehr Dersum
    • Feuerwehr Dörpen
    • Feuerwehr Heede
    • Feuerwehr Kluse
  • Unsere Samtgemeinde
    • Wahlen
      • Kommunalwahlen
      • Landtagwahlen
      • Bundestagswahlen
      • Europawahlen
    • Rat
    • Wappen
    • Bürgermeister
    • Einwohnerzahlen
    • Informationsbroschüre
  • Tourismus
    • Gastgeber
    • Gastgeberverzeichnis
    • Gastronomie
    • Radwandern
    • Sehenswürdigkeiten
  • Freizeit & Kultur
    • Büchereien
    • Culty'In Cafe
    • Dünenbad
    • Familienzentrum
    • Ferienpass
    • Geschichte Digital - Kulturgüter
      • Dersum
      • Heede
      • Dörpen
      • Walchum
      • Kluse
      • Lehe
      • Neulehe
      • Neubörger
      • Wippingen
    • Papierwelt
    • Sportstätten
    • Vereine
    • VHS Angebote
    • Zeltplatz
  • Wirtschaft
    • Standortprofil
    • Gewerbeflächen
    • Gewerbeimmobilien
    • Wirtschaftsregion Papenburg Dörpen (WiPaD)
    • 360° Virtuelle Tour
  • Planen, Bauen, Wohnen
    • Baugrundstücke
      • Familienförderung
    • Bebauungspläne (lfd. Verfahren)
    • Bebauungspläne (rechtsverbindliche)
    • Flächennutzungspläne (lfd. Verfahren)
    • Flächennutzungspläne (rechtsverbindliche)
  • Dienstleistungen
  • Klimaschutz und
    Modernisierung
    • Klimaschutzmanager
    • Dünenbad Dörpen
    • E-Carsharing
    • Stadtradeln
    • Innenbeleuchtung Oberschule
    • Straßenbeleuchtung Dörpen
    • Straßenbeleuchtung Heede
    • Straßenbeleuchtung Kluse
    • clever Heizen!
  • Dorfregion
    • Bisherige Schritte
    • Erfolge
    • Fragebogenaktion
    • Termine
    • Themenbox
  • Karriere
  • Veranstaltungen und
    Termine