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Abmeldung bei der Meldebehörde

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Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Bürgerbüro
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

Bürgerbüro
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.

andere Downloads

Abmeldung bei der Meldebehörde (Formular)
Terminvereinbarung Bürgerbüro
Abmeldung bei der Meldebehörde (Gast)
 
Abmeldung bei der Meldebehörde (OpenR@thaus)

Kontakte:

Frau Hunfeld
04963 402 150
E-Mail senden
Frau Grundmann
04963 402 150
E-Mail senden
Frau Hannen
04963 402 150
E-Mail senden
Zentrale
04963 402 150
Frau Hunfeld
04963 402 150
E-Mail senden

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Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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