Schnellnavigation Seitenkopf Subnavigation Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
ausgezeichneter Wohnort
Menü
Rathaus
Neuboerger
Wirtschaft_GVZ
Feuerwehr Header
Feuerwehr Dersum II
Feuerwehr Dörpen I
Feuerwehr Heede I
Feuerwehr Kluse II

Veranstaltungen anmelden

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.
Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
  • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
  • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
  • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
  • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
  • Veranstaltung eines Wochenmarktes
  • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
  • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
  • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
  • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
  • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
  • Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
  • Veranstaltung eines Wochenmarktes
Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
Wenn ein Wochenmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien (z.B. Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts, Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe, Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen und bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts) angestrebt werden.
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle der Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet die Festsetzung die veranstaltende Person zur Durchführung.
Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.
Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
  • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
  • Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

§ 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Genehmigungsfiktion: 3  Monate

Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

§ 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Genehmigungsfiktion: 3  Monate

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalterin/ Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Grundsätzlich darf jeder an einem Jahr- oder  Spezialmarkt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des von der Bewerberin/von dem Bewerber betriebenen Geschäfts.
Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
Grundsätzlich darf jeder an einem Wochenmarkt teilnehmen. Als Veranstalterin oder Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des von der Bewerberin/von dem Bewerber betriebenen Geschäfts.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Fachbereich Ordnung
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

Fachbereich Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Ordnungsamt (Terminvereinbarung)
Veranstaltungen Anmelden (Gast)
 
Veranstaltungen Anmelden (OpenR@thaus)

Kontakte:

Frau Dähling
04963 402 104
E-Mail senden
Herr Klaas
04963 402 105
E-Mail senden
Herr Telgen
04963 402 210
E-Mail senden

Subnavigation
Seitenfuss

Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

© SG Dörpen 2024

  • Impressum
  • Datenschutz
Navigation
  • Aktuelles
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Öffentliche Ausschreibungen
    • Ex-Post Transparenz
    • Pressemitteilungen
    • Samtgemeindeanzeiger
  • Bürgerservice
    • Bildung
    • Bürgerinfosystem
    • Dienstleistungen von A bis Z
    • Open R@thaus
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Hausärztliche Urlaubsvertretung
    • Satzungen/Verordnungen/Richtlinien
    • Telefonkontakt / Terminvereinbarung
  • Rathaus
    • Ansprechpartner
    • Datenschutzbeauftragter
    • Formularlotse
    • Gleichstellungsbeauftragte
      • Aktuelles
      • Weitere Themen und Informationen
    • Schiedsperson
    • Servicestelle Ehrenamt
  • Feuerwehr
    • Feuerwehr Dersum
    • Feuerwehr Dörpen
    • Feuerwehr Heede
    • Feuerwehr Kluse
  • Unsere Samtgemeinde
    • Wahlen
      • Kommunalwahlen
      • Landtagwahlen
      • Bundestagswahlen
      • Europawahlen
    • Rat
    • Wappen
    • Bürgermeister
    • Einwohnerzahlen
    • Informationsbroschüre
  • Tourismus
    • Gastgeber
    • Gastgeberverzeichnis
    • Gastronomie
    • Radwandern
    • Sehenswürdigkeiten
  • Freizeit & Kultur
    • Büchereien
    • Culty'In Cafe
    • Dünenbad
    • Familienzentrum
    • Ferienpass
    • Geschichte Digital - Kulturgüter
      • Dersum
      • Heede
      • Dörpen
      • Walchum
      • Kluse
      • Lehe
      • Neulehe
      • Neubörger
      • Wippingen
    • Papierwelt
    • Sportstätten
    • Vereine
    • VHS Angebote
    • Zeltplatz
  • Wirtschaft
    • Standortprofil
    • Gewerbeflächen
    • Gewerbeimmobilien
    • Wirtschaftsregion Papenburg Dörpen (WiPaD)
    • 360° Virtuelle Tour
  • Planen, Bauen, Wohnen
    • Baugrundstücke
      • Familienförderung
    • Bebauungspläne (lfd. Verfahren)
    • Bebauungspläne (rechtsverbindliche)
    • Flächennutzungspläne (lfd. Verfahren)
    • Flächennutzungspläne (rechtsverbindliche)
  • Dienstleistungen
  • Klimaschutz und
    Modernisierung
    • Klimaschutzmanager
    • Dünenbad Dörpen
    • E-Carsharing
    • Stadtradeln
    • Innenbeleuchtung Oberschule
    • Straßenbeleuchtung Dörpen
    • Straßenbeleuchtung Heede
    • Straßenbeleuchtung Kluse
    • clever Heizen!
  • Dorfregion
    • Bisherige Schritte
    • Erfolge
    • Fragebogenaktion
    • Termine
    • Themenbox
  • Karriere
  • Veranstaltungen und
    Termine