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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
  • bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
weiterführende Links
  • Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 13 b Gewerbeordnung (GewO)
  • § 38 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Fachbereich Ordnung
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

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Montag:
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Mittwoch:
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von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Gewerbeamt (Terminvereinbarung)
Gewerbemeldung (Gast)
 
Gewerbemeldung (OpenR@thaus)

Kontakte:

Herr Telgen
04963 402 210
E-Mail senden
Frau Brockmann
04963 402 209
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04963 402 0
Fax:
04963 402 162

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Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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