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Fischereischein

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Leistungsbeschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
weiterführende Links
  • Anglerverband Niedersachsen e.V.
  • Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
  • Deutscher Angelfischer-Verband e. V.
  • Portal Fischerei des Bundes und der Länder
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Fachbereich Ordnung
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

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von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Ordnungsamt (Terminvereinbarung)
Fischereischein (Gast)
 
Fischereischein (OpenR@thaus)

Kontakte:

Frau Örnek
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Herr Klaas
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Frau Dähling
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04963 402 0
Fax:
04963 402 162

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Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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