Briefwahlunterlagen anfordern
Bis zum 19.02.2025 12:00 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden
- Bundestagswahl
Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Bundestagswahl kann bis Freitag, 21.02.2025 15:00 Uhr, durchgeführt werden.
Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erfolgt ab dem 03.02.2025
Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Dörpen bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.
Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
-
die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
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