Anpassung der Abwassergebühr
Seit 2007 wird die Gebühr in Dörpen nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Die letzte Erhöhung wurde Anfang 2023 beschlossen und mit Wirkung zum 1. Januar 2024 umgesetzt. Die sehr hohe Inflation zur der Zeit im zweistelligen Bereich hat die Kosten zwischen dem Zeitpunkt des Beschlusses und der Umsetzung so stark steigen lassen, dass die Abwassergebühr zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung bereits nicht mehr kostendeckend war. Besonders die Stromkosten sowie die Ausgaben für die Klärschlammentsorgung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So verteuerten sich allein die Stromkosten seit 2022 um rund 220.000 Euro.
Trotz der Anpassung im Jahr 2024 entstand erneut ein Haushaltsdefizit in Höhe von rund 250.000 Euro. Insgesamt beläuft sich das Rücklagenminus derzeit auf etwa 650.000 Euro. Um das bestehende Defizit schrittweise auszugleichen und den Gebührenhaushalt dann wieder ausgeglichen zu gestalten, hat der Rat eine Anhebung auf 3,50 Euro beschlossen.
Wichtig zu wissen: Der Abwasserhaushalt ist ein sogenannter Gebührenhaushalt nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz. Für Gebührenhaushalte schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, dass diese mittelfristig ausgeglichen sein müssen. Das bedeutet, dass sämtliche anfallenden Kosten vollständig über die erhobenen Gebühren finanziert werden müssen. Es ist ausdrücklich nicht vorgesehen, dass die Kommunen Gebührenhaushalte aus Steuermitteln quer subventionieren.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Änderung eine zusätzliche monatliche Belastung von etwa 2 Euro bei einem Singlehaushalt und etwa 6 Euro bei einem vierköpfigen Haushalt – jeweils auf Basis durchschnittlicher Wasserverbräuche.