Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ergänzungen der Samtgemeinde Dörpen:
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Benötigt wird er für bestimmte geschäftliche und gewerberechtliche Aktivitäten.
Es wird unterschieden:
- Auszüge an den Betroffenen (Belegart 1)
- Auszüge zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) (Verwendungszweck und Anschrift der Behörde sind anzugeben)
Der Auszug wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet und von dort erstellt.
Online-Beantragung
Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Die Gebühr bei einem Online-Antrag kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" gezahlt werden.
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Hunfeld |
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Frau Brockmann |
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Frau Gebkenjans |
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Herr Nyenhuis |
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Frau Schockmann |
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Frau Untiedt |
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zuständiges Amt:
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)