Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
für die Ausstellung
Gebühr:
13,00 € EUR
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Brockmann |
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Frau Gebkenjans |
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Frau Hunfeld |
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Herr Nyenhuis |
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Frau Schockmann |
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Frau Untiedt |
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zuständiges Amt:
Hauptstraße 25
26892
Dörpen
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)