Im November haben wir Sie bereits über den Verfahrensstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform informiert. Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden haben Ende des vergangenen Jahres trotz des großen Zeitdrucks Beschlüsse zu den neuen Hebesätzen gefasst. In acht Mitgliedsgemeinden wurden diese von 335% auf 200% gesenkt. Aufgrund der besonderen Situation in Dörpen, die im Folgenden erläutert wird, war dies nicht analog möglich. Hier hat der Gemeinderat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von jeweils 335% auf 200% beziehungsweise 285% anzupassen. Die Steuerbescheide sind an alle Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde versendet worden. Konkrete Hinweise, Erläuterungen und Hintergründe zur Grundsteuerreform finden Sie in diesem Artikel.