Der Landkreis Emsland übernimmt die Bearbeitung der Leistungen nach dem SGB II für den Bereich der Samtgemeinde Dörpen
Bislang hatte die Samtgemeinde Dörpen diese Aufgabe im Rahmen einer Heranziehungsvereinbarung für den Landkreis Emsland übernommen. Der Rat der Samtgemeinde Dörpen trägt die Entscheidung mit einem entsprechenden Beschluss. Die Vereinbarung wird damit fristgerecht zum Jahresabschluss enden.
„Wir betrachten dies als Pilotprojekt. Es gelingt auf diesem Weg besser, Synergieeffekte zu nutzen und der zunehmenden Digitalisierung in der Beratung der Kunden Rechnung zu tragen“, sagt Erster Kreisrat Martin Gerenkamp. Für die kontinuierliche Betreuung stehen ab 1. Januar 2027 Mitarbeitende des Landkreises Emsland zur Verfügung. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem SGB II beim Landkreis Emsland. Sie sind aber über die Heranziehungs-vereinbarung auf die emsländischen Kommunen übertragen worden.
Die Samtgemeinde Dörpen hat sich nach einer internen Überprüfung und intensiven Abwägung für diesen Schritt entschieden. „Ein wesentlicher Grund dafür sind unter anderem die sich in jüngerer Zeit häufig ändernden rechtlichen Vorgaben“, sagt Samtgemeindebürgermeister Hermann Wocken.
Die Bearbeitung der Leistungen nach dem SGB II für den Bereich der Samtgemeinde Dörpen wird somit ab dem 1. Januar 2027 im Kreishaus durchgeführt. Dies betrifft zum aktuellen Zeitpunkt 251 Fälle.
