Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit der 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen - Gemeindegebiet Neubörger
Veröffentlicht am:
02.07.2025
Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 24.03.2025 die Änderung Nr. 150 des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen – Darstellung von Wohnbauflächen in der Mitgliedsgemeinde Neubörger – gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Maßgabe der Fassung eines Beitrittsbeschlusses genehmigt. Der Beitrittsbeschluss wurde am 01.07.2025 vom Samtgemeinderat gefasst. Die 150. Flächennutzungsplanänderung gilt somit als genehmigt.
Die vollständige Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit finden Sie hier.
