Briefwahlunterlagen anfordern
Bis zum 09.09.2026 12:00 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden
- Kommunalwahl
Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Kommunalwahl kann bis Freitag, 11.09.2026 13:00 Uhr, durchgeführt werden.
Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl erfolgt ab dem 17.08.2026
Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Dörpen bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:
- einen Wahlschein
- bis zu fünf amtliche Stimmzettel
- einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.
Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
- die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Kontakte:
