Veranstaltungen anmelden
Leistungsbeschreibung
Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.
In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Änderung
Aufhebung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragenIn dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Änderung
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben lassen.
Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Aufhebung
Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Aufhebung
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Kontakte:
04963 402 104
04963 402 105
04963 402 210
