Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten Beantragung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Kontakte:
04963 402 104
04963 402 105
04963 402 210
