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Abwassergebühr

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Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.

Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.

Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 3,50 € zu zahlen. Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.

Anmeldung eines Zwischenzählers / Absetzung v. Abwasserbeseitigungsgebühren

Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers (Gartenzähler), Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Dieser Zwischenzähler muss fest installiert sein und ist bei der Samtgemeinde Dörpen (gerne auch online) anzumelden. Gleiches gilt für einen sogenannten Zuzähler über welchen zusätzliche Wassermengen in die Kanalisation gelangen.

Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Steueramt
Samtgemeinde Dörpen
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

samtgemeinde@doerpen.de
www.doerpen.de

Steueramt
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Steueramt (Terminvereinbarung)
Zählermeldung für die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr (Gast)
 
Zählermeldung für die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr (OpenR@thaus)

Kontakte:

Frau Luikenga
04963 402 303
E-Mail senden
Frau Vennen
04963 402 302
E-Mail senden
Frau Freese
04963 402 323
E-Mail senden
Frau Pelle
04963 402 318
E-Mail senden

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Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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