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Eheschließung

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Leistungsbeschreibung
Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.
Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".
Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse:  Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:  0511 120-5521
E-Mail:  ea@niedersachsen.de
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Standesamt
Samtgemeinde Dörpen - Standesamt -
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

standesamt@doerpen.de
www.doerpen.de

Standesamt
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Standesamt (Terminvereinbarung)
Eheschließung Voranmeldung
 
Eheschließung Anmeldung

Kontakte:

Frau Dähling
04963 402 104
E-Mail senden

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Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr

zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:

Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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