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Geburtsurkunde Ausstellung

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Leistungsbeschreibung
Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Geburtenregister
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Geburtsurkunde beantragen
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie sich auf Antrag auch eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde ausstellen lassen. Zuständig ist das Standesamt, welches Ihr Geburtenregister führt.
Aus der Geburtsurkunde ergeben sich Angaben zur Geburt (Geburtsort, -datum und -zeit), Vor- und Familiennamen, Geschlechtsangabe sowie die Angaben zu den Eltern.
Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Geburtenregister
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Geburtsurkunde beantragen
Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Geburtsurkunde beantragen
Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.
Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Es gibt folgende Hinweise:                
In Fällen, in denen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 PStV wegen nicht nachgewiesener Angaben über die Eltern für die Beurkundung der Geburt nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf, ist eine Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde nicht möglich.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Standesamt
Samtgemeinde Dörpen - Standesamt -
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

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von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Standesamt (Terminvereinbarung)
Geburtsurkunde Ausstellung (Gast)
 
Geburtsurkunde Ausstellung (OpenR@thaus)

Kontakte:

Frau Dähling
04963 402 104
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Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

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