Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und LebensberatungDie Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe AnmeldungAnlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.
Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".
Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".
Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
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E-Mail: ea@niedersachsen.de
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Freitag:
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08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
