Schnellnavigation Seitenkopf Subnavigation Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
ausgezeichneter Wohnort
Menü
Rathaus
Walchum
Wirtschaft_GVZ Hafen
Feuerwehr Header
Feuerwehr Dersum II
Feuerwehr Dörpen II
Feuerwehr Heede I
Feuerwehr Kluse I

Nacbbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit
Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. 
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Standesamt
Samtgemeinde Dörpen - Standesamt -
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

standesamt@doerpen.de
www.doerpen.de

Standesamt
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Standesamt (Terminvereinbarung)
 
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Kontakte:

Frau Dähling
04963 402 104
E-Mail senden

Subnavigation
Seitenfuss

Samtgemeinde Dörpen

Hauptstraße 25
26892 Dörpen
Telefon:
04963 402 0
Fax:
04963 402 162

Kontaktformular

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag14.00 - 17.45 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr

Abweichende Sprechzeiten der Fachbereiche können Sie hier entnehmen.

© SG Dörpen 2024

  • Impressum
  • Datenschutz
Navigation
  • Aktuelles
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Öffentliche Ausschreibungen
    • Ex-Post Transparenz
    • Pressemitteilungen
    • Samtgemeindeanzeiger
  • Bürgerservice
    • Bildung
    • Bürgerinfosystem
    • Dienstleistungen von A bis Z
    • Open R@thaus
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Hausärztliche Urlaubsvertretung
    • Satzungen/Verordnungen/Richtlinien
    • Telefonkontakt / Terminvereinbarung
  • Rathaus
    • Ansprechpartner
    • Datenschutzbeauftragter
    • Formularlotse
    • Gleichstellungsbeauftragte
      • Aktuelles
      • Weitere Themen und Informationen
    • Schiedsperson
    • Servicestelle Ehrenamt
  • Feuerwehr
    • Feuerwehr Dersum
    • Feuerwehr Dörpen
    • Feuerwehr Heede
    • Feuerwehr Kluse
  • Unsere Samtgemeinde
    • Wahlen
      • Kommunalwahlen
      • Landtagwahlen
      • Bundestagswahlen
      • Europawahlen
    • Rat
    • Wappen
    • Bürgermeister
    • Einwohnerzahlen
    • Informationsbroschüre
  • Tourismus
    • Gastgeber
    • Gastgeberverzeichnis
    • Gastronomie
    • Radwandern
    • Sehenswürdigkeiten
  • Freizeit & Kultur
    • Büchereien
    • Culty'In Cafe
    • Dünenbad
    • Familienzentrum
    • Ferienpass
    • Geschichte Digital - Kulturgüter
      • Dersum
      • Heede
      • Dörpen
      • Walchum
      • Kluse
      • Lehe
      • Neulehe
      • Neubörger
      • Wippingen
    • Papierwelt
    • Sportstätten
    • Vereine
    • VHS Angebote
    • Zeltplatz
  • Wirtschaft
    • Standortprofil
    • Gewerbeflächen
    • Gewerbeimmobilien
    • Wirtschaftsregion Papenburg Dörpen (WiPaD)
    • 360° Virtuelle Tour
  • Planen, Bauen, Wohnen
    • Baugrundstücke
      • Familienförderung
    • Bebauungspläne (lfd. Verfahren)
    • Bebauungspläne (rechtsverbindliche)
    • Flächennutzungspläne (lfd. Verfahren)
    • Flächennutzungspläne (rechtsverbindliche)
  • Dienstleistungen
  • Klimaschutz und
    Modernisierung
    • Klimaschutzmanager
    • Dünenbad Dörpen
    • E-Carsharing
    • Stadtradeln
    • Innenbeleuchtung Oberschule
    • Straßenbeleuchtung Dörpen
    • Straßenbeleuchtung Heede
    • Straßenbeleuchtung Kluse
    • clever Heizen!
  • Dorfregion
    • Bisherige Schritte
    • Erfolge
    • Fragebogenaktion
    • Termine
    • Themenbox
  • Karriere
  • Veranstaltungen und
    Termine