Nacbbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragenFür eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
- Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
- Ort und Tag der Geburt beider Personen
- Geschlecht der Lebenspartner
- Angaben zur Religionszugehörigkeit
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Was sollte ich noch wissen?
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
